M.E.N. nimmt die Abfälle am Entstehungsort sortenrein auf, verbringt diesen zu einem zentralen Wertstoffhof innerhalb der Baustelle und veranlasst die Entsorgung.
Der Generalunternehmer richtet einen Wertstoffhof mit verschiedenen Abfallcontainern ein und stellt diesen seinen Nachunternehmern zur Verfügung. Die ordnungsgemäße Verbringung der Abfälle in die Container obliegt dem Nachunternehmer.
Zusätzlich zum Wertstoffhof werden innerhalb des Gebäudes Sammelbehälter aufgestellt. Der Nachunternehmer sammelt seine Abfälle direkt an seinem Arbeitsplatz.
Mit Transport zu den Sammelbehältern und die fraktionsgerechte Ablage. Eine horizontale/vertikale Verbringung der Sammelbehälter zum Wertstoffhof und Steuerung der Abfalltransporte.
Die Übernahme der kompletten Entsorgung durch den Generalunternehmer und gewerkebezogene Leistungsminderung bei den Nachunternehmer (gemäß VOB Teil C, ATV DIN 18299 Ziff.4.1). Zu erwartenden Entsorgungskosten refinanzieren sich somit durch Summe aller Leistungsminderungen.